Rechtsgebeite

Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz, sondern verstreut in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt und wird ganz maßgeblich von einer sich ständig weiterentwickelnden und damit immer umfangreicher werdenden Rechtsprechung der Gerichte geprägt. Spezialisten sind gefragt, um die Interessen der Mandantschaft bestmöglich durchzusetzen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich diese Spezialkenntnisse.

Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Tätigkeit sind Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und Abfindungen, Zeugnisse, Leistungsbewertungen und Streitigkeiten über Bonuszahlungen.